Verwaltung Adenbüttel
Adenbüttel besteht aus den Gemeindeteilen Rolfsbüttel, Warxbüttel und Adenbüttel.
Die Verwaltung der Gemeinde Adenbüttel erfüllt die ihr gesetzlich zugeordneten Aufgaben.
Geregelt sind diese durch das
Grundgesetz, Artikel 28
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Da es sich bei Adenbüttel um eine kleine Gemeinde handelt werden einige Gemeindeaufgaben in Kooperation mit anderen Gemeinden erledigt (vergl. §97 NKomVG, §98 NKomVG).
Es ergeben sich hieraus folgende Zuständigkeiten :
Gemeinde Adenbüttel
Planung, Beschaffung und Instandhaltung der Infrastruktur der Gemeinde. (Krippe und Kindergarten, Straßen und Laternen, Sportanlagen, Gemeindehäuser, usw.) Planung des Ausbaus der Gemeinde, Erstellen von Dorfentwicklungskonzepten und Bebauungsplänen, Ausweisung von Neubaugebieten, Förderung des Vereinslebens.
Ordnungs- und Standesamt (Melde- und Ausweiswesen), Grund- und Oberschulen, Feuerwehren, Hundesteuer u.v.m.
KFZ-Zulassungen, Führerscheinstelle, Organisation der Müllentsorgung, Gymnasien, Nahverkehr, Straßenmeisterei.